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 Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen (AGBL) der LS DigiServ GmbH

 

 

1.    Allgemeine Bestimmungen

a)   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen (AGBL) gelten für alle, auch künftige, Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) und der LS DigiServ GmbH, Liebigstraße 2-20, 22113 Hamburg (nachfolgend „LS DigiServ“), (zusammen die „Parteien“).

b)   Diese AGBL gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

c)   Diese AGBL gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGBL abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LS DigiServ hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGBL gelten auch dann, wenn LS DigiServ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGBL abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführt.

d)   Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBL. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von LS DigiServ maßgebend. Soweit in diesen AGBL nichts anderes bestimmt ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Abruf der Leistung, Fristsetzung, Kündigung), zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

e)   Es gelten – auch im grenzüberschreitenden Verkehr – das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, soweit keine individuell ausgehandelten Vereinbarungen getroffen wurden.

 

2.    Vertragsgegenstand

a)   Vertragsgegenstand ist der Verkauf und die Lieferung von Waren bzw. die Leistung, die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung definiert ist oder schriftlich vereinbart wurde. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die LS DigiServ verbindlich.

b)   Vertragsleistungen, die nicht in der Angebotsbeschreibung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn die LS DigiServ dies schriftlich bestätigt.

 

3.    Vertragsschluss

a)   Die Angebote von LS DigiServ sind freibleibend und unverbindlich. Es bleibt LS DigiServ vorbehalten, bis zum endgültigen Vertragsabschluss über eine bestimmte Vertragsleistung den Leistungsumfang sowie die Leistungszeit, als auch die Preise zu ändern.

b)   Im Rahmen des Bestellvorgangs innerhalb des Online-Shops von LS DigiServ ist der Kunde verpflichtet seine Kontaktdaten vollständig anzugeben und seine Eigenschaft als Unternehmer zu bestätigen. Durch das Bestätigen (Klicken) der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ (o.Ä.) am Schluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im virtuellen Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Die LS DigiServ wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt selbst noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sollte der Kunde Eingabefehler feststellen, hat er die Möglichkeit, diese mithilfe der Funktionen seines Browsers (z. B. Zurück-Button) vor dem Absenden der Bestellung zu korrigieren.

c)   Die LS DigiServ GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot, welches in der Bestellung des Kunden liegt, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann durch ausdrückliche Mitteilung oder Auslieferung der Ware erklärt werden.

d)   Im Rahmen der elektronischen Vertragsabwicklung werden die Vertragstexte von der LS DigiServ GmbH elektronisch gespeichert. Diese AGBL sind Bestandteil dieser Verträge.

 

4.    Preise

Angegebene Preise geltend als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten. Bei Lieferungen ins europäische Ausland wird die MwSt. nur dann nicht erhoben, wenn der Bestellung eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer beigefügt ist. Bei Lieferung in das nicht europäische Ausland wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen Steuerbestimmungen zu beachten.

 

5.   Versand, Versandkosten, Versandzeit

a)   Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Diese hängen von der konkreten Bestellung ab und werden dem Kunden im jeweiligen Angebot aufgezeigt. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf besonderes Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen. Die Kosten für Lieferungen ins Ausland können abweichen. Die Ware wird nach Zahlungseingang an den Kunden gesendet.

b)   Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Kunde versichert, richtige und vollständige Adressdaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Angaben zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen z.B. erneut anfallende Versandkosten – so hat der Kunde diese zu tragen.

c)   Die vereinbarten Lieferfristen und –termine ergeben sich aus den Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung oder im Bestellvorgang und gelten stets als unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form etwas Gegenteiliges vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn LS DigiServ bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung und Abholbereitschaft der Ware an den Kunden mitgeteilt hat, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist.

d)   Treten Verschiebungen des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen ein, die die LS DigiServ nicht zu vertreten hat und die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, u.Ä.) ist die LS DigiServ berechtigt die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen bei einem Lieferanten eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden weder ein Recht auf Schadensersatz zu, noch sonstige Rechte aufgrund der Verzögerung des Liefertermins. Dauert eine derartige Behinderung länger als 3 Monate und hat der Kunde nach Ablauf dieser 3 Monate der LS DigiServ eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Vertragsgegenstands gesetzt, ist dieser berechtigt nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des mit LS DigiServ abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten. Sollte der Liefertermin kundenseitig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, hat die LS DigiServ ebenfalls das Recht nach Setzung einer angemessen Nachfrist zur Entgegennahme des Vertragsgegenstands (z.B. Abnahme, Abholung, Annahme der Lieferung) und dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist über den Vertragsgegenstand zu verfügen und die Lieferung an den Kunden innerhalb einer angemessen verlängerten Frist vorzunehmen.

e)   Die LS DigiServ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleitung ist für den Kunden nicht zumutbar.

f)    Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der LS DigiServ verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Transportkosten trägt. Der Gefahrübergang erfolgt auch, sobald der Kunde in Annahmeverzug ist.

g)   Eine Lieferung ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestellte Ware wird in diesem Fall erst nach Eingang des Rechnungsbetrages an den Kunden abgesendet. Etwaige durch die Lieferung ins Ausland anfallende Kosten für Zoll-, Einfuhr-, Lager- und sonstigen Gebühren sind vom Kunden zu tragen; etwaige Steuern sind ebenfalls vom Kunden zu entrichten.

 

6.    Zahlungsweise

a)   Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Warenlieferungen sofort mit Vertragsschluss fällig. Alternativ kann der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde hat dabei für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat. Im Einzelfall kann die Lieferung gegen Nachnahme erfolgen.

b)   Der Kunde gerät mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die LS DigiServ berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Kann die LS DigiServ einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

c)   Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen, sind vom Kunden zu tragen.

 

7.    Eigentumsvorbehalt

a)   Die LS DigiServ behält sich Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen von der LS DigiServ GmbH in laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die LS DigiServ berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die LS DigiServ dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die LS DigiServ ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b)   Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung der LS DigiServ weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Wird die Ware mit anderen, der LS DigiServ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die LS DigiServ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der LS DigiServ anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt für die LS DigiServ das Alleineigentum oder Miteigentum.

c)   Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Mit dem Kunden wird bereits jetzt vereinbart, dass alle seine Ansprüche gegen die Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, hiermit an die LS DigiServ abgetreten sind. Der Kunde ist befugt, diese Forderung für die LS DigiServ einzuziehen. Die LS DigiServ verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen der LS DigiServ gegenüber obliegenden Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die LS DigiServ verlangen, dass der Kunde die an die LS DigiServ abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.

d)   Greifen Dritte auf die Ware zu, an der sich die LS DigiServ das Eigentum ganz oder zum Teil vorbehalten hat, hat der Kunde die LS DigiServ davon unverzüglich per Fax, E-Mail oder telefonisch zu informieren. Bei Vollstreckungsmaßnahmen ist der Gerichtsvollzieher vom Kunden darauf hinzuweisen, dass Dritteigentum besteht. Für den Fall, dass durch die LS DigiServ die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erhoben wird, ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher gerichtlicher wie außergerichtlicher Kosten, die LS DigiServ in diesem Zusammenhang entstehen, verpflichtet.

 

8.    Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

a)   Der Kunde hat nur ein Aufrechnungsrecht mit von der LS DigiServ unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

b)   Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben konkreten Vertragsverhältnis resultiert. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht zudem nur dann, wenn die zugrundeliegende Forderung von der LS DigiServ unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

c)   Kunden dürfen Ansprüche gegenüber der LS DigiServ nicht an Dritte abtreten, es sei denn, die LS DigiServ hat dieser Abtretung vorher schriftlich zugestimmt.

 

9.    Gewährleistung

a)   LS DigiServ übernimmt keine Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Gegenstände. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch LS DigiServ oder einen seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wenn LS DigiServ den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.

b)   Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart ist. Die bloße Angebotspräsentation ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Verkaufsgegenstände. Garantieerklärungen Dritter, z.B. Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.

c)   Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, hat die LS DigiServ das Wahlrecht ob die geforderte Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgt. Ein Recht des Kunden auf Nachlieferung besteht nicht. Sofern die Nacherfüllung im Sinne des § 440 S. 2 BGB fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt auch, wenn die LS DigiServ die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden nur ein Minderungsrecht zu.

d)   Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaftem oder nachlässigem Gebrauch, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montage oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Kunde die sich insbesondere aus der Betriebsanleitung ergebenden Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Überprüfung sowie Pflege der Ware nicht befolgt hat. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch dann, wenn der Kunde der LS DigiServ die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht unverzüglich eingeräumt hat.

e)   Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn der Kunde Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat oder einbauen hat lassen, die nicht durch den Hersteller genehmigt sind oder dass die gelieferten Waren oder Güter in einer nicht vom Hersteller genehmigten Form verändert hat und der Schaden hierauf zurückzuführen ist.

f)    Für Akkus, Leuchtmittel und Verschleißteile wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

g)   Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.

h)   Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zum Zwecke der Nacherfüllung trägt die LS DigiServ nicht, soweit diese sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

10.  Mängelanzeige

a)   Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob diese die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Sollte die gelieferte Ware offensichtliche Mängel haben, ist dies unverzüglich ab Erhalt der Ware in Textform zu rügen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem Empfang der Ware, einschließlich dem Tag des Empfangs, zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

b)   Beschädigungen an der Verpackung hat sich der Kunde von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Mängel sind nach der Entdeckung innerhalb von drei Werktagen in Textform zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige genügt die Absendung innerhalb der Frist, wenn sie LS DigiServ später zugeht. Geschieht dies nicht, stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen die LS DigiServ wegen dieser Mängel zu.

c)   Handelt es sich bei den gerügten Mängeln um Transportschäden, so hat die Mängelanzeige unter Hinzuziehung des Spediteurs, des Lieferers bzw. des jeweiligen Frachtführers zu erfolgen.

 

11.  Verjährung von Mängelansprüchen

a)   Mängelansprüche gegen die LS DigiServ verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen, die zur Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit führen oder für grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

b)   Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

 

12.  Haftung

a)   Alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die LS DigiServ sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch LS DigiServ, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet LS DigiServ wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

b)   Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c)   Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

d)   Die Haftung wegen arglistigen Verhaltens der LS DigiServ, sowie für übernommene Garantien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

e)   Soweit die Haftung der die LS DigiServ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LS DigiServ.

f)    Für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen die LS DigiServ geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

g)   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald LS DigiServ die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Kunde die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls LS DigiServ einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

13.  Hinweis nach Batteriegesetz

Da die LS DigiServ Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkauft, die Batterien und Akkus enthalten, ist die LS DigiServ nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

 

Sie dürfen Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wiederverwertet.

Die Batterien und Akkus können Sie nach Gebrauch wieder an LS DigiServ zurücksenden oder bei einer Sammelstelle (z.B. im Handel oder bei einer kommunalen Sammelstelle) unentgeltlich abgeben.

LS DigiServ weist darauf hin, dass der Käufer als Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien/Akkus gesetzlich verpflichtet ist und berechtigt ist, die Batterien/Akkus nach Gebrauch in der Verkaufsstelle des Verkäufers oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzugegeben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Von LS DigiServ erhaltene Batterien/Akkus können nach Gebrauch bei LS DigiServ zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an LS DigiServ zurückgesendet werden. Batterien/Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – wobei „Cd“ für Cadmium. „Pb“ für Blei, und „Hg“ für Quecksilber steht.

 

13.  Schlussbestimmungen

a)   Sollten einzelne Regelungen dieser ABGL ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

b)   Änderungen dieser ABGL werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde den geänderten ABGL nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Der Kunde wird hierauf bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die ursprünglich einbezogenen ABGL fort.

c)   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vorbereitung und Durchführung von Verträgen der Geschäftssitz des Kunden.

 

Stand: 02/2023